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Autoscheiben tönen im Tessin: Gesetz und Preise

11. März 2025 · VAM Deco
Autoscheiben tönen im Tessin: Gesetz und Preise

Getönte Autoscheiben bedeuten mehr Privatsphäre, Schutz vor der Sonne und mehr Fahrkomfort. In der Schweiz gelten allerdings klare Regeln dazu, welche Scheiben getönt werden dürfen. Hier erfahren Sie, was Sie vor Ihrer Entscheidung wissen sollten, mit den Tipps von VAM Deco und Tausenden von Montagen an Erfahrung.

Was das Schweizer Gesetz vorschreibt

Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe dürfen Sie ohne Einschränkung der Tönungsstufe frei tönen, sofern das Fahrzeug über beide Aussenspiegel verfügt. Für diese Scheiben ist keine Zulassung der Folie erforderlich.

Die vorderen Seitenscheiben und die Windschutzscheibe dürfen hingegen nicht getönt werden: Sie müssen eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 70 % bewahren, wie es Art. 71a der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge vorsieht. Bei einer Kontrolle oder der Fahrzeugprüfung kann die Polizei die Lichtdurchlässigkeit messen und zu niedrige Werte büssen.

Warum es sich lohnt: Privatsphäre, Sonne und Komfort

Die Tönung ist nicht nur eine Frage der Optik. Hochwertige Folien blockieren bis zu 99 % der UV-Strahlen und einen Grossteil der Wärme, schützen so den Innenraum und verringern den Einsatz der Klimaanlage.

  • Privatsphäre: Von aussen sieht niemand ins Fahrzeuginnere.
  • UV-Schutz: Innenraum und Insassen sind vor schädlichen Strahlen geschützt.
  • Weniger Hitze: kühlerer Innenraum und geringerer Verbrauch der Klimaanlage.
  • Sichereres Fahren: weniger Blendung, vor allem nachts.

Was es kostet und wie lange es hält

Der Preis hängt vom Fahrzeug, von der Anzahl der Scheiben und von der Art der Folie ab. Für die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe beginnen die Preise in der Regel bei einigen hundert Franken. Wir erstellen Ihnen immer eine klare Offerte, bevor wir beginnen.

Bei der Haltbarkeit macht die Qualität den Unterschied: Günstige Folien neigen dazu, nach 3-4 Jahren zu verfärben, während die professionellen Folien, die wir verwenden, über die Zeit stabil bleiben und für über 10 Jahre garantiert sind.

Wie wir arbeiten

Jede Montage folgt einer an Tausenden von Scheiben erprobten Methode: Wir analysieren das Fahrzeug, wählen gemeinsam die passende Tönungsstufe, bereiten die Flächen vor und entfetten sie, bringen die Folie präzise an und kontrollieren das Ergebnis vor der Übergabe.

Das Ergebnis: keine Blasen, keine Unregelmässigkeiten und eine Arbeit, die den Schweizer Vorschriften entspricht. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung und eine massgeschneiderte Offerte für Ihr Auto.

Autoscheiben tönen im Tessin: Gesetz und Preise (foto 1)
Autoscheiben tönen im Tessin: Gesetz und Preise (foto 2)
Autoscheiben tönen im Tessin: Gesetz und Preise (foto 3)
Autoscheiben tönen im Tessin: Gesetz und Preise (foto 4)

Häufige Fragen

Welche Autoscheiben darf man in der Schweiz tönen?

Frei tönen dürfen Sie die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe, ohne Einschränkung der Tönungsstufe, sofern das Fahrzeug über beide Aussenspiegel verfügt. Die vorderen Seitenscheiben und die Windschutzscheibe dürfen nicht getönt werden und müssen eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 70 % bewahren.

Ist das Tönen der Scheiben im Tessin legal?

Ja, sofern es die Schweizer Regeln einhält: hintere Seitenscheiben und Heckscheibe frei, vordere Scheiben mit mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit. Die Folien für die hinteren Scheiben benötigen keine Zulassung.

Was kostet das Tönen der Autoscheiben?

Das hängt vom Modell, von der Anzahl der Scheiben und von der gewählten Folie ab. Für die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe beginnen die Preise bei einigen hundert Franken. Bei VAM Deco erhalten Sie vor der Arbeit eine genaue und kostenlose Offerte.

Wie lange halten die Tönungsfolien?

Günstige Folien können sich nach 3-4 Jahren verfärben. Die professionellen Folien, wie jene, die wir verwenden, bleiben über die Zeit stabil und sind für über 10 Jahre garantiert.

Verursacht die Tönung Probleme bei der Fahrzeugprüfung?

Nein, sofern sie vorschriftskonform ist. Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe bereiten keine Probleme. Bei den vorderen Scheiben kann die Polizei die Lichtdurchlässigkeit messen: Wird das Minimum von 70 % eingehalten, besteht man die Kontrolle ohne Bussen.

Haben Sie eine Idee?

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